Stimmungsbild¶
Ein Stimmungsbild ist eine unverbindliche Abstimmung. Wenn eine Entscheidung als Stimmungsbild erstellt wird, gilt das Thema nach der Abstimmung nicht als entschieden – es kehrt in die Vorbereitung zurück. Anschließend kann eine neue, verbindliche Abstimmung mit einem beliebigen Entscheidungsmodus folgen.
Stimmungsbilder ermöglichen es, Entscheidungsmodi sequenziell zu kombinieren – etwa eine Widerstandsabfrage als Stimmungsbild vor einem verbindlichen Konsent-Prozess.
Siehe Entscheidungsmodi kombinieren für Beispiele.
Note
Stimmungsbild und Experiment schließen sich gegenseitig aus.