Konsent¶
Beim Konsent geht es nicht um ausdrückliche Zustimmung, sondern um die Abwesenheit schwerwiegender Einwände. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn er „gut genug für jetzt und sicher genug, um es auszuprobieren“ ist. Der Konsent unterscheidet sich damit vom Konsens, bei dem aktive Zustimmung aller Beteiligten erforderlich ist.
So funktioniert es in Rhizome¶
Alle Beteiligten prüfen den Vorschlag auf substanzielle Einwände. Ein Einwand muss begründen, inwiefern der Vorschlag dem gemeinsamen Ziel schadet. Liegt kein Einwand vor, gilt der Vorschlag als angenommen.
Einwände und Vetos¶
Beteiligte können zustimmen oder einen Einwand erheben. Einwände müssen begründet werden – optional kann direkt ein Lösungsvorschlag mitgeliefert werden. Auf Einwände kann geantwortet werden, zum Beispiel durch Mitgestaltende oder die Person, die den Vorschlag eingebracht hat.
Wer einen Einwand erstellt hat, kann diesen eigenständig bearbeiten, als gelöst markieren oder löschen.
Solange ein Einwand offen ist, gilt die Entscheidung nicht als gescheitert, sondern als wartend. Mitgestaltende können sie trotzdem abschließen – allerdings mit dem Risiko, dass die betroffene Person anschließend ein Veto einlegt.
Ein Veto blockiert den Prozess vollständig: Solange es offensteht, kann die Entscheidung nicht erfolgreich abgeschlossen werden – auch nicht durch Mitgestaltende. Auflösen kann es nur, wer es gesetzt hat; eine neue Version des Vorschlags tut es nicht.
Versionen¶
Wer einen Einwand integrieren möchte, kann über das Dreipunktmenü auf dem Vorschlag eine neue Version des Vorschlags erstellen. Dabei lassen sich Titel und Beschreibung anpassen sowie eine neue Frist setzen – etwa wenn der Einwand kurz vor Fristende eingegangen ist.
Bei einer neuen Version werden alle bisherigen Teilnahmen zurückgesetzt. Alle Beteiligten werden aufgefordert, sich erneut zu äußern. So wird aus dem Konsent ein iterativer Prozess mit Versionierung.
Alternativen vorschlagen¶
Da ein Konsent immer genau einen Vorschlag behandelt, kann es vorkommen, dass ein Einwand nicht durch eine neue Version lösbar ist, weil es um etwas anderes gehen müsste. Dann ist die Alternative das Mittel.
Sie stoppt den laufenden Konsent – er gilt als abgebrochen – und Rhizome legt eine Widerstandsabfrage zwischen beiden Vorschlägen an. Deren Gewinner kommt anschließend wieder als Konsent zurück. Beide Schritte entstehen als Entwurf und müssen gestartet werden.
Erweiterte Entscheidungsregeln¶
Beim Erstellen einer Konsent-Entscheidung kann unter den erweiterten Entscheidungsregeln das Quorum konfiguriert werden.
Quorum¶
Das Quorum legt fest, wie viele Personen mindestens antworten müssen, damit die Entscheidung gültig ist. Die aktuelle Beteiligung wird dabei immer in Echtzeit angezeigt.
| Option | Beschreibung |
|---|---|
| Kein Quorum (Standard) | Die Entscheidung ist unabhängig von der Beteiligung gültig |
| Prozentual | Ein definierter Anteil muss antworten – Voreinstellungen: 50 %, 66 % oder ein eigener Wert |
| Anzahl | Eine bestimmte Anzahl von Personen muss antworten |
| Alle müssen teilnehmen | Jede:r in der Gruppe muss sich beteiligen |
Das Quorum eignet sich, um sicherzustellen, dass Entscheidungen mit geringer Beteiligung nicht automatisch gültig sind. Organisationen können damit signalisieren, ab wann eine Entscheidung ausreichende Beachtung erhalten hat.
Eine vollständige Referenz aller verfügbaren Regeln findest du unter Sonderregeln.
Anwendungsfälle¶
Konsent eignet sich, wenn „gut genug“ ausreicht und Geschwindigkeit gefragt ist. Das Verfahren ist verbreitet in selbstorganisierten Teams und agilen Arbeitsumgebungen. Es ermöglicht zügige Entscheidungen, ohne auf die Perspektiven der Beteiligten zu verzichten.