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Einwand und Veto

In Konsent und Konsens wird nicht über Vorschläge abgestimmt, sondern geprüft, ob jemand etwas dagegen hat. Dafür gibt es zwei Werkzeuge, und sie unterscheiden sich in ihrer Härte.

Einwand

Ein Einwand äußert Bedenken oder schlägt eine Verbesserung vor. Er muss begründet werden – ein Einwand sagt, was noch dagegen spricht, dass die Person den Vorschlag mitträgt.

Solange dein Einwand steht, kannst du nicht zustimmen. Rhizome fordert dich auf, ihn zuerst zurückzuziehen.

Was ein Einwand bewirkt, hängt von der Methode ab:

Konsent Die Entscheidung geht in den Zustand Einwand offen. Sie ist nicht gescheitert, sondern wartet. Mitgestaltende können sie trotzdem abschließen.
Konsens Die Entscheidung geht in den Zustand Einwand offen und kann nicht erfolgreich enden, solange der Einwand besteht. Ein Konsens verlangt die Zustimmung aller, und ein Einwand ist das Gegenteil davon.

Wer einen Einwand erhoben hat, kann ihn bearbeiten, als gelöst markieren oder zurückziehen. Ein einmal gelöster Einwand lässt sich wieder öffnen.

Der übliche Weg, einen Einwand aufzulösen, ist, eine neue Version des Vorschlags zu erstellen, die ihn aufnimmt. Das kann jede:r tun, die mitgestaltet. Dabei werden alle bisherigen Teilnahmen zurückgesetzt: Denn die Gruppe hat über einen anderen Text entschieden als den, der jetzt dasteht.

Veto

Ein Veto blockiert. Solange es offensteht, kann die Entscheidung nicht erfolgreich abgeschlossen werden – auch nicht durch Mitgestaltende, und auch nicht dadurch, dass jemand eine neue Version des Vorschlags schreibt. Auflösen kann es nur, wer es gesetzt hat.

Darin liegt der eigentliche Unterschied zum Einwand: Einen Einwand kann jede:r durch eine neue Version aufnehmen, und die einwendende Person weist die Aufnahme zurück, wenn sie den Punkt nicht getroffen sieht. Beim Veto gibt es diesen Weg nicht.

Ist ein Veto einmal aufgelöst, ist es endgültig weg. Ein Einwand lässt sich wieder öffnen, ein Veto nicht.

Beiseitetreten

Wer sich an einer Entscheidung nicht beteiligen möchte, kann beiseitetreten. Das ist keine Enthaltung im Verborgenen: Der Schritt ist sichtbar, er trägt eine Begründung, und er zählt als Teilnahme – ein Quorum wird dadurch erfüllt. Solange du beiseitegetreten bist, kannst du nicht abstimmen; du musst der Entscheidung erst wieder beitreten.

Anders als Einwand und Veto gibt es das Beiseitetreten in jeder gemeinsamen Entscheidung. In den Abstimmungsmethoden ist es sogar das Einzige, was neben der Stimme selbst zur Wahl steht.

Wo es das gibt

Konsent, Konsens, Nominierungsrunde Einwand, Veto, Alternative, Beiseitetreten
Mehrheitsentscheid, Punkteverteilung, Rangfolge, Widerstandsabfrage nur Beiseitetreten
Konsultation keines davon – dort wird um Perspektiven gebeten
Rollenbasiert keines davon – dort bleiben Verständnisfragen

Einwand und Veto gibt es in den Abstimmungsmethoden also nicht. Dort äußert sich Widerspruch als Stimme: über Nichts davon, über einen hohen Widerstandswert oder über einen hinteren Rang.

All das steht zur Verfügung, solange die Entscheidung läuft und du zu den Beteiligten gehörst. Ist sie abgeschlossen und Feedback offen, tritt an die Stelle des Menüs ein Kommentarfeld.